Neu ab 01.01.2010 !!!
Seit 01.01.2010 wurde die AST ( Arbeitsstättenverordnung ) geändert.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Es müssen nun auch bei weniger als 5 Beschäftigten ein Ersthelfer sein.
- Der 16 Stunden Grundkurs ist nicht in 10 Jahren zu wiederholen.
- Die Auffrischungskurse sind mit 4 Stunden alle 2 Jahre oder mit 8 Stunden alle 4 Jahre zu wiederholen.
Erste-Hilfe-Kurse für Betriebssanitäter
Der Kurs umfasst nach den Vorgaben der AUVA 16 Stunden und ist die " Grundausbildung"
für die/den ErsthelferIn.
Erste-Hilfe-Kurse für Betriebssanitäter, Auffrischung 4 Stunden :
Der Auffrischungskurs von 4 Stunden muss spätesten alle 2 Jahre wiederholt werden.
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Erste-Hilfe-Kurse für Betriebssanitäter, Auffrischung 8 Stunden :
Der Auffrischungskurs von 8 Stunden muss spätesten alle 4 Jahre wiederholt werden.
Für alle Ersthelfer die welche eine Auffrischung versäumt haben, ruht die Berechtigung bis zur Absolvierung des fehlenden Kurses.
Merkblatt Arbeitsinspektorat
Die Arbeitsstättenverordnung
Für Fragen stehe ich Ihnen unter office @ erste-hilfe-kurs.at gerne zur Verfügung