Mit Jänner 2010 wurde die AST (Arbeitsstättenverordnung) geändert.
Wichtigste Neuerungen
Es muss, auch wenn ein Betrieb weniger als 5 Beschäftigte hat, ein Ersthelfer*in ausgebildet sein.
Die Erste Hilfe Grundschulung für Ihre Firma im Ausmaß von 16 Stunden ist nicht mehr zu wiederholen.
Die Erste Hilfe Auffrischungskurse sind alle 2 Jahre mit 4 Stunden oder alle 4 Jahre mit 8 Stunden zu wiederholen.
Für alle Ersthelfer*innen oder Betriebssanitäter*innen, die ihren Erste-Hilfe-Auffrischungskurs versäumt haben, ruht die Berechtigung bis zum Absolvieren des fehlenden Kurses.