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Änderungen ab 01.01.2010

Mit Jänner 2010 wurde die AST (Arbeitsstättenverordnung) geändert.

Wichtigste Neuerungen

Es muss, auch wenn ein Betrieb weniger als 5 Beschäftigte hat, ein Ersthelfer*in ausgebildet sein.

Die Erste Hilfe Grundschulung für Ihre Firma im Ausmaß von 16 Stunden ist nicht mehr zu wiederholen.

Die Erste Hilfe Auffrischungskurse sind alle 2 Jahre mit 4 Stunden oder alle 4 Jahre mit 8 Stunden zu wiederholen.

Für alle Ersthelfer*innen oder Betriebssanitäter*innen, die ihren Erste-Hilfe-Auffrischungskurs versäumt haben, ruht die Berechtigung bis zum Absolvieren des fehlenden Kurses.

Merkblatt Arbeitsinspektorat
Arbeitsstättenverordnung